Die Kritik am Abänderungsantrag der Regierung war vorhersehbar. Sollte doch zukünftig die Polizei auch Privaträume kontrollieren dürfen.
Doch nun macht die Regierung einen Rückzieher, der Abänderungsantrag des Epidemiegesetzes wurde zurückgenommen. Somit bleibt es bei der bisherigen Vorgehensweise. Soll heißen: Die Polizei wird keine Kontrollen in Privaträumen durchführen sondern anläuten und damit abklären, ob sich Personen in Quarantäne auch tatsächlich zu Hause aufhalten.
Innenminister Karl Nehammer stellte auch klar, eine Änderung dieser Vorgehensweise wäre nicht sein Wunsch gewesen. Bleibt nur die Frage: Wessen Wunsch war es dann?
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