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Verbot von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Das generelle Verbot der Hilfe zum Selbstmord ist verfassungswidrig. Kurzfristig ändert sich durch das Urteil jedoch nichts.

Ausnahmslos jede Art der Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, so der Verfassungsgerichtshof.

,,Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Sterbewilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen.“

Das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung wir allerdings erst per 1. Jänner 2022 aufgehoben. Dieser Zeitraum wurde gewählt um dem Gesetzgeber ausreichend Zeit zu geben, Vorgaben und Maßnahmen gegen Missbrauch auszuarbeiten.



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