Anfang November gab es unter Hundefreunden einen großen Aufschrei. Ein Dalmatiner wurde erschossen, als er auf einen anderen Hund losging. Nun wurde das Verfahren gegen den Schützen eingestellt.
Ein Justizwachebeamter war mit Frau und Hund spazieren. Zum gleichen Zeitpunkt war ein Paar mit dem Auto unterwegs und ließ ihren Dalmatiner hinter dem Auto herlaufen. Trotz Aufforderung weigerten sie sich, den Hund an die Leine zu nehmen.
In der Folge ging der Dalmatiner auf den Mischlingshund des Beamten los und Biss diesen. Der Justizwachebeamte griff zur privaten Pistole (Glock) die er legal mit sich führte und erschoss den angreifenden Hund. Anschließend erstattete er Selbstanzeige.
Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten teilte nun mit, dass das Verfahren eingestellt wurde, da der Schuss als „einzige Möglichkeit, den Angriff zu unterbinden“ gewertet wurde. Der Beamte habe also in Notwehr gehandelt.
Auch dienstrechtlich wird die Schussabgabe keine Konsequenzen nach sich ziehen.
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