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Führerscheinabnahme nach Raserei

Beamte der Landesverkehrsabteilung konnten während ihres Streifendienstes einen Lenker mit auffälliger Fahrweise wahrnehmen.

Die Beamten nahmen mehrere Verwaltungsübertretungen (Geschwindigkeitsübertretungen, Überfahren von Sperrflächen, Nichtanzeigen des Spurwechsels) wahr und versuchten den Fahrzeuglenker anzuhalten. Der 26-jährige Lenker beschleunigte daraufhin während der Nachfahrt sein Fahrzeug in einer 70 km/h Beschränkung auf 144 km/h.

Bei der anschließenden Lenker und Fahrzeugkontrolle wurde dem 26-Jährigen der Führerschein vorläufig abgenommen.



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