An Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte haben wir uns bereits gewöhnt. Zeit uns etwas neues aufzuerlegen. Wie wäre es denn z.B. mit einer Testpflicht?
Und siehe da, das Imperium… ähh unsere Regierung hat sich etwas einfallen lassen. Doch Testpflicht klingt zu sehr nach Zwang, darum haben sie es anders genannt. Man sagt einfach Freitesten. Wobei das nur die halbe Wahrheit ist, dazu weiter unten mehr!
Freitesten ab 18. Jänner?
Damit sich möglichst viele Personen auf Corona testen lassen, soll es besondere Anreize geben. Im Gespräch waren Gutscheine und Bargeld für Testwillige, man ging jedoch einen anderen Weg. Wer sich testen lässt soll ab 18. Jänner 2021 Freiheiten genießen dürfen, die alle anderen erst eine Woche später haben werden.
Beispielsweise sollen getestete Personen, sofern der Test nicht älter als eine Woche ist, früher ins Gasthaus und einkaufen gehen dürfen. Sollen? Ja, denn sicher ist das noch nicht. Wieder einmal lässt eine Verordnung auf sich warten! Böse Menschen behaupten, die Verordnungen werden deshalb oft sehr kurzfristig verkündet, damit Juristen weniger Vorbereitungszeit für Klagen haben.
Übrigens ist auch noch nicht geklärt, wer die Tests der Kunden überprüfen soll. Eventuell muss man sein Testergebnis am Eingang einem Mitarbeiter vorzeigen, ob das rechtlich gedeckt ist und wer die Kosten für den Mehraufwand trägt, ist genau so ungeklärt. Mit Klagen ist jedenfalls zu rechnen.
Nun könnte man argumentieren, das Freitesten ist doch keine Pflicht. Wer nicht will, kann ja auch einfach eine weitere Woche zu Hause bleiben. Nur leider stimmt das so nicht!
Der Test ist doch Pflicht
Da es noch keine Verordnung gibt, ist aktuell denkbar, dass auch der Einkauf in einem Lebensmittelgeschäft einen negativen Coronatest voraussetzt. Rechtlich wäre das höchst problematisch da man ungetestete Personen so von der Grundversorgung abschneiden würde.
Kurz vor Weihnachten sorgte eine Meldung für Aufregung. Die Wiener Bäckerei Felber hat eine Testpflicht für ihre Mitarbeiter erlassen. In einer internen Mitteilung heißt es:
Liebe Kollegen! Sie MÜSSEN bis 18.01. einen nicht älter als 1 Woche negativen Corona Test zur Vorlage in die Arbeit mitbringen!
Mitarbeiterinformation Bäckerei Felber
Achtung: Ohne negatives Testergebnis dürfen Sie NICHT arbeiten.
Im Interview mit “Heute“ ergänzte Inhaberin Doris Felber, dass die Mitarbeiter ohne Test entweder eine FFP2 Maske tragen oder Urlaub nehmen müssten. Nach freiwilligen Test klingt das so gar nicht!
Gesundheitsminister Rudolf Anschober kündigte weiterhin bereits an, dass Personen in Berufsgruppen mit nahem Körperkontakt sowie Angestellte im Handel und weitere Personengruppen zukünftig wöchentlich getestet werden sollen. Zwar könne alternativ auch eine FFP2 Maske getragen werden, die werden die meisten Arbeitgeber aber kaum zur Verfügung stellen. Viele Angestellte wiederum haben mit Lohneinbußen zu kämpfen und hätten durch den notwendigen Kauf der Masken eine zusätzliche Belastung.
Im Endeffekt läuft es also doch auf einen Zwang hinaus. Nur aussprechen will es niemand. Nicht einmal die ansonsten so laut schreienden Medien…
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.