Covid-19 hat unser Leben nachhaltig verändert. Fast jeder spürt die Auswirkungen direkt oder indirekt. Kurzarbeit, Kündigungen, geschlossene Geschäfte und natürlich auch die Maskenpflicht verlangt den Menschen einiges ab. Dazu noch die ständigen Änderungen und Ausgangssperren. Manche vergleichen die Situation gar schon mit Kriegszustand. Ganz so schlimm ist es natürlich nicht, doch mag es sich für manche so anfühlen.
Umso wichtiger wäre es, sich auf die Aussagen der Politik(er) verlassen zu können. Vor allem, wenn es um den privatesten Lebensbereich, die eigene Wohnung, geht. Doch nicht einmal das ist gewährleistet, wie ein Abänderungsantrag der Regierung vom heutigen Tag beweist.
Polizei soll auch die Wohnung kontrollieren dürfen
Im April 2020 kam zum ersten Mal die Diskussion auf. Nachdem laut Erlass ,,sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben“ verboten werden sollten, stellte sich die Frage, ob die Polizei auch Wohnungen betreten dürfte um dies zu kontrollieren.
Doch Innenminister Karl Nehammer stellte schnell klar: ,,Das Handeln der Polizei ist durch das Gesetz bestimmt.“ Soll heißen, die Polizei muss einen konkreten Grund haben um die Wohnung betreten zu dürfen. Hinweise auf häusliche Gewalt oder auch Lärmerregung wären ein derartiger Grund. So ist es ja auch im Gesetz vorgesehen, die meisten Menschen beruhigte diese Antwort. Doch nun soll alles anders werden.
Heute wurde ein Abänderungsantrag der Regierung bekannt, welcher der Polizei mehr Rechte einräumen soll. So soll die Polizei zukünftig auch Wohnungen kontrollieren dürfen um z.B. die Einhaltung der Quarantäne zu kontrollieren. Nicht nur vielen Privatpersonen geht das eindeutig zu weit. Auch SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried reagierte in einer Presseaussendung verärgert:
,,Solche weitreichenden Kontrollbefugnisse der Polizei mit der Möglichkeit, in den privaten Wohnraum einzudringen, sind ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte.“
Jörg Leichtfried
Noch steht nicht fest, wie genau die erweiterten Rechte aussehen werden. Auch ob es eine zeitliche Befristung geben wird, ist noch unklar. Für das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in die Regierungsarbeit ist die für morgen geplante Änderung sicher kein Pluspunkt!
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