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Corona: Belehren oder Strafen?

Im März 2020 bestätigte die Polizei-Pressestelle noch, dass zum Dank an alle, „die mithelfen und zu Hause bleiben“ bei Streifenfahrten durch Wien, der Song „I Am From Austria“ abgespielt wurde. Doch vermehrt gibt es Geldstrafen, weil einige Unbelehrbare, gegen die aktuellen Ausgangsbeschränkungen verstoßen.

Es ist keine einfache Zeit. Österreich hat schon mehr als 220.000 bestätigte Covid-19 Fälle und über 2.000 Tote zu beklagen. Trotzdem fällt es einigen Menschen schwer, sich an die Ausgangsbeschränkungen zu halten. Dabei ist diese doch ohnehin schon löchrig wie ein Schweizer Käse!

Bereits im März 2020 war auf den Straßen vom Lockdown nicht viel zu merken – Video: Survivalplan.at

Der Mindestabstand zu anderen Personen wird nach wie vor oft nicht eingehalten, sogar sogenannte Corona-Partys gefeiert. Ein weiteres Problem ist, dass Migranten oft nicht ausreichend Deutsch verstehen um sich an die Anordnungen zu halten. In den meisten Fällen ist es jedoch pure Ignoranz.

Verwirrung pur

Allerdings sind die Verordnungen teils auch verwirrend und unverständlich. Um nicht zu sagen dilettantisch!
Baumärkte dürfen nur an Gewerbekunden verkaufen, Floristen haben geschlossen, Gärtnereien jedoch offen. Frisöre dürfen arbeiten, aber nur mobil, also wenn sie zum Kunden fahren. Tabak scheint auch zur Grundversorgung zu gehören, denn Trafiken bleiben offen. Ja selbst Waffenhändler und Reisebüros dürfen weiterhin ihrem Geschäft nachgehen! Letztere sind damit übrigens gar nicht glücklich. Denn einerseits läuft das Geschäft miserabel, andererseits bekommen Sie keine finanzielle Unterstützung da diese nur dann zusteht, wenn der Betrieb behördlich geschlossen wird.

Beinahe Unglaublich: Der Betrieb eines Verkaufsanhängers mit Dekoartikeln auf einer großen Parkfläche ist laut Wirtschaftskammer nicht erlaubt. Gleichzeitig verkaufen Drogerien Kosmetik-Adventskalender und Discounter verkaufen Spielzeug. Ob sie das dürfen ist nach wie vor ungeklärt. MSK News wartet übrigens bereits den 3. Tag auf Antwort der Wirtschaftskammer auf eine schriftliche Anfrage. Scheinbar kommt man dort kaum noch hinterher, wir dürften nicht die einzigen mit Fragen sein.

Man hatte Monate Zeit um eine vernünftige, und vor allem verständliche, Verordnung auf die Beine zu stellen. Herausgekommen ist der übliche Murks. Und dann noch die sogenannte Ausgangssperre.

Rausgehen verboten! Also irgendwie… na ja… eigentlich doch nicht. Zwar gibt es eine aufrechte Ausgangssperre, die kann jedoch auf einfachste Art und Weise umgangen werden. Einkaufen, anderen Menschen helfen, spazieren gehen, sein Eigentum vor Schaden bewahren… alles erlaubt. Man müsse es nur glaubhaft machen. Ahhhja… Nun gut, nach dem Einkauf die Rechnung aufheben ist kein Problem. Aber auf dem Weg zum Geschäft? Wenn man aber tatsächlich nur spazieren geht und der kontrollierende Beamte glaubt einem das nicht, muss man dann Strafe zahlen? Bisher ist zumindest kein Fall bekannt.

Freunde und Bekannte treffen? Verboten! Also mehr oder weniger. Auch hier stellt sich die Frage, wer will nachweisen, mit wem man wie oft Kontakt hatte? Regeln aufzustellen die keiner kontrollieren kann ist sicher nicht der richtige Weg. Höhere Strafen noch weniger. Die Akzeptanz der Bevölkerung wird dadurch kaum steigen!



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