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Behördenwahnsinn: Strafe wenn man Corona und Partner hat

Das Behörden nicht immer sehr bürgernah entscheiden, ist nichts neues. Doch nun setzt man dem ganzen noch eins drauf. In einem Anflug geistiger Umnachtung werden offenbar Personen abgestraft die gar nichts falsch gemacht haben.

In Kärnten bekamen mehrere Personen Post von Bezirkshauptmannschaften. Sie sollen 300 Euro zahlen oder 6 Tage ins Gefängnis. Ihr Vergehen? Sie leben mit einer Person im gemeinsamen Haushalt und wurden positiv auf Corona getestet. Ein Scherz? Leider nein!

Zusammenleben verboten

Offenbar ist es so, dass die Kärntern Bezirkshauptmannschaften erwarten, dass man jeglichen physischen Kontakt zum Lebenspartner und selbstverständlich auch die gemeinsame Lebensführung sofort einstellt, wenn dieser positiv auf Corona getestet wird. Ach ja, übrigens auch falls man von dem positiven Ergebnis noch gar nichts weiß. Klingt lächerlich? Nicht für die Behörden!

Einer der Betroffenen wurde wegen seinem positiven Coronatest kontaktiert und hat dabei angegeben, mit seiner Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung zu leben. Daraufhin wurde die Frau angerufen und gefragt, wann sie zum letzten Mal Kontakt zu ihrem Partner hatte. Das war an besagtem Tag in der Früh.

Ohne jegliche Kontrolle oder weitere Kontaktaufnahme wurde dem Mann daraufhin eine Strafverfügung über 300 Euro zugestellt. Begründung: Er hätte gegen das Kontaktverbot verstoßen. Zu einem Zeitpunkt, als er noch gar nichts von dem Testergebnis wusste…

Strafe wohl rechtswidrig

Die Strafverfügung ist in mehrerer Hinsicht fragwürdig. Da die Daten im Rahmen des Contact-Tracing erhalten wurden und dies dann in den Strafbescheid einfließt, untergräbt dies das Recht eines jeden Beschuldigten, sich nicht selbst belasten zu müssen.

„Und vor allem ist die Aussage beim Contact-Tracing nach dem Epidemiegesetz verpflichtend. Ich muss Auskunft geben. Das heißt, wenn ich die Daten aus dem Contact-Tracing für eine Strafverfügung verwende, wird dieses Recht umgangen. Aus dem Grund ist eine Verwendung der Daten des Contact-Tracings meines Erachtens eindeutig verfassungswidrig.“

Ulrich Salburg in einem Interview mit dem ORF

Des weiteren stellt sich die Frage, wohin jemand gehen soll der nicht bei anderen Personen unterkommt und es sich z.B. finanziell nicht leisten kann ein Hotelzimmer zu nehmen. Sofern Hotels nicht mal wieder überhaupt wegen der Corona Pandemie geschlossen sind.

Darf man überhaupt Angehörige pflegen welche an Corona erkrankt sind? Die Krankenhäuser sind ja bereits überlastet. Personen mit nur leichten Symptomen die nicht zu Hause unterstützt werden dürfen, würden das System weiter belasten. Rechtlich ist das nicht endgültig geklärt. Man ist also mal wieder den Behörden ausgeliefert!

In derartigen Fällen sollte unbedingt Einspruch gegen Strafbescheide erhoben werden, die Chancen auf eine Aufhebung der Strafe stehen sehr gut.



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