Befristete Mietverträge sorgen immer wieder für Ärger. Nicht nur das man nicht sicher sein kann, ob der Vertrag zum Ablauf auch tatsächlich verlängert wird, oft lauern auch Mieterhöhungen und andere versteckte Kosten. Da private Mietverträge laut AK in 2 von 3 Fällen befristet abgeschlossen werden, sind entsprechend viele Mieter betroffen. Daher fordert die Arbeiterkammer das Ende für befristete Mietverträge.
Eine Mieterin sollte Beispielsweise Gebühren für einen Makler bezahlen, der vom Vermieter geschickt wurde. Eine Provision für die Vermittlung einer Wohnung die man bereits bewohnt? Auf die Idee muss man erst einmal kommen! Bezahlt hat die Dame übrigens nicht.
Einem Mann sollte die Miete für seine Neubauwohnung um 20 Euro monatlich erhöht werden. Schlussendlich einigte man sich auf eine Erhöhung von 5 Euro. Immer noch zu viel wenn man bedenkt, dass der Mieter dadurch keinen Mehrwert hat.
Häufig werden Mieterhöhungen und weitere Kosten stillschweigend akzeptiert. Zu groß ist die Angst vor dem Verlust der Wohnung.
„Auch wer sich eine Wohnung suchen muss, muss mit Umzugs-, Kautions- und Maklerkosten rechnen. Und wer seine zu hohe Miete und damit seine Rechte einklagt, muss auch befürchten, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Viele tun das deshalb nicht. So wird Recht zu einer leeren Hülle!“
AK Wohnexperte Thomas Ritt
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